Das Stammzellgesetz
Das Stammzellgesetz regelt die Einfuhr und Verwendung von Stammzellen in Deutschland. Beides ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Einfuhr und Verwendung ausschließlich zu Forschungszwecken
- Gewonnen vor dem 1. Mai 2007 in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage im Herkunftsland
- Embryonen, aus denen Stammzellen gewonnen werden, müssen zum Herbeiführen einer Schwangerschaft außerhalb des Körpers gebildet worden sein
- Embryonen müssen kostenlos abgegeben worden sein
Die zentrale Ethikkommission überprüft bei jeder Antragsstellung zur Einfuhr und Verwendung die Zwecke. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Vor 2008 mussten die Zellen noch vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sein. Durch die Änderung des Gesetzes wurde die Kontroverse um die Stichtagsregelung neu entfacht. Die Regelung wurde eingeführt, damit der deutsche Bedarf an Stammzellen nicht von ausländischen Lieferanten gedeckt und so das Verbot umgangen wird.