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Strafrecht versus Unfallursachenanalyse?

Aus rein systemtechnischer Sicht sollten idealer Weise alle an einem Unfall Beteiligten zur Aufklärung beitragen. Nur so können möglichst viele Erkenntnisse zur Verbesserung des Systems gefunden werden. Die Sicherheitsrichtlinie der EU fordert deshalb, dass die technischen Untersuchungen nicht durch juristische Ermittlungen verzögert oder behindert werden. Doch was ist mit dem Aussageverweigerungsrecht? Personen gegen die strafrechtlich ermittelt wird, müssen sich nicht äußern, da sich niemand selbst belasten muss. Die Nachweispflicht für ein Vergehen liegt grundsätzlich beim Anklagenden. Aus historischen Erfahrungen heraus ist dies ein wichtiger rechtsstaatlicher Grundsatz, der sich schwerlich ignorieren lässt. Weil die Beklagten in der Regel im zu untersuchen Unfall eine zentrale Rolle eingenommen haben, bleiben unter Umständen interessante Aspekte unaufgeklärt. Ob allein die Aussicht auf Strafminderung ausreicht? Sicher ein interessantes gesellschaftspolitisches wie auch juristisches Forschungsgebiet. Auf jeden Fall ist es deshalb wichtig, Beinahe-Unfälle zu untersuchen, bei denen häufig nur der Zufall schlimmeres verhindert hat. Denn hier besteht das strafrechtliche Dilemma nicht. Es ist eher eine Frage der Unternehmenskultur, wie man mit den Beteiligten umgeht. Es gilt dabei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufklärungsbereitschaft und Sanktionen zu finden, um beidem zu dienen: der Verbesserung der Sicherheit aber auch der Disziplin im Unternehmen. Auch zu der Frage, wie und welche Sicherheitskultur man in einem Unternehmen integrieren kann und sollte, besteht weiterer Forschungsbedarf.